Genügt eine gesetzliche Unfallversicherung?

Die Zahl der Unfälle in Deutschland summiert sich auf rund neun Millionen Fälle pro Jahr, etwa jeder zehnte Bundesbürger ist im Laufe seines Lebens betroffen.

Etwa eine Million der Fälle sind so schwer, dass die Betroffenen stationär behandelt werden müssen. Davon geschehen rund 16 Prozent während der Arbeit, weitere 31 Prozent ereignen sich im Haus, 30 Prozent entfallen auf Sport und Spiel, 6 Prozent passieren im Verkehr. Oft sieht es mit dem Versicherungsschutz dünn aus, besonders bei den Sportunfällen. Wo Vereinssportler im Normalfall über ihren Verein versichert sind, schauen Freizeitsportler oft in die Röhre. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Freizeitunfälle unterwegs, im Haus oder bei der Gartenarbeit nicht ab.

Niemand denkt natürlich gerne über einen möglichen Schicksalsschlag nach. Doch können die finanziellen Folgen eines Unfalls existenzbedrohend sein. Alle Unfälle des täglichen Lebens umfasst die private Unfallversicherung, ganz gleich, wo und wann sie geschehen. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfiehlt sich meistens auch für Hausfrauen oder -männer und Kinder. Da, im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten, sie nicht nur ohne Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung sind, sondern auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.

Sommerzeit ist Zeckenzeit! Damit Blutsauger nicht zu Geldsaugern werden.

Schon ein harmloser Spaziergang im Wald kann unser Leben auf dramatische Weise verändern. Wer eine private Unfallversicherung besitzt, sollte deshalb eine Klausel zu Zeckenbissen in die Bedingungen aufnehmen lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Denn für die Folgen einer durch einen Zeckenbiss ausgelösten Erkrankung zahlte bisher keine Versicherung. Auch private Unfallversicherungen kamen dafür bislang in der Regel nicht auf. Deshalb ganz wichtig: Selbst, wenn einige Versicherungen inzwischen reagiert haben und Zeckenbisse als Unfall einstufen und versichern, würden ältere Verträge nicht automatisch umgestellt. Ein Grund mehr, seine Versicherung gründlich zu kontrollieren und falls erforderlich Zeckenbisse noch im Nachhinein als Unfall in die Bedingungen aufnehmen zu lassen. Weigert sich die Versicherung dies zu tun, sei dies ein klares Warnsignal an den Versicherten, den Anbieter zu wechseln.

Tipp: Das Finanzamt akzeptiert die Prämien für eine berufliche Unfallversicherung als Werbungskosten. Auch die Beiträge zu einer entsprechenden Versicherung für den privaten Bereich können als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

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