| Was leistet die Privathaftpflichtversicherung? |
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Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss für diesen in voller Höhe aufkommen. Dieses finanzielle Risiko deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen! Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Bestimmung sagt sinngemäß: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muß den Schaden ersetzen (Verschuldenshaftung). Bei Kindern regelt § 828 BGB die Haftung in Abhängigkeit vom Alter des Kindes. Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen angerichteten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich; man kann sie dafür nicht haftbar machen. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, ist für Schäden, die er verschuldet hat, voll verantwortlich. Für Schäden, die Minderjährige unter 18 Jahren verursachen, haften - evtl. neben den Minderjährigen selbst - die Aufsichtspflichtigen, also Eltern, Pflegeeltern, Lehrer oder auch andere (§ 832 BGB), wenn sie nicht beweisen können, daß sie bei der Führung der Aufsicht, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben (Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast).
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden! Beispiele aus der Schadenspraxis: - Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus ist nicht geräumt / gestreut und ein Passant verletzt sich. - Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen den Teppich z.B. durch verlieren von Zigarettenasche oder durch Umwerfen eines Weinglases. - Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall.
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